Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Rathausplatz Spielberg“ vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Rathausplatz-Abwägung“ dargestellt bewertet und beschlossen.
  2. Die Satzung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Rathausplatz Spielberg“ – einschließlich deren als weitere Anlagen beigefügten Bestandteile) wird beschlossen.