Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat

1. über die eingegangenen Stellungnahmen zu beraten und zu entscheiden.

2. den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung zu beschließen. Der Beschluss erfolgt einstimmig, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen.