Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

1.       Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemarkungen Mutschelbach, Langensteinbach und Auerbach auf der Grundlage des Erläuterungsberichts zur geplanten Änderung der Verwaltungsgrenzen des Landratsamts Karlsruhe - Flurneuordnungsamt - Ziffer 1 bis 5 vom 20.07.2020 zu. Der Verlauf der neuen Gemarkungsgrenzen ist in der Kartenbeilage zum o. a. Erläuterungsbericht dargestellt.

2.       Das Landratsamt Karlsruhe - Flurneuordnungsamt - wird gebeten, im Flurbereinigungsplan der Flurbereinigung Karlsbad-Mutschelbach (A 8) das Erforderliche zu veranlassen.