Antrag an den Gemeinderat:

 

Der Gemeinderat wolle:

 

a)            Sich den Abwägungsvorschlag zu eigen machen und beschließen.

b)            Den Entwurf zum Bebauungsplan und den örtl. Bauvorschriften „Speicherstraße I“ billigen.

c)            Die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragen.