Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

Der Gemeinderat:

 

I.

  • macht sich die vorliegenden Gebührenkalkulationen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für den zweijährigen Kalkulationszeitraum 2017/2018 (Anlage 3 und 4) zu eigen und beschließt diese.
  • beschließt die Kalkulation einschließlich der Verteilerschlüssel (Anlage 5) sowie die vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen. Insbesondere trifft er folgende Festlegungen:

a) der kalkulatorische Zinssatz wird ab dem 01.01.2017 auf 3 % festgesetzt

(Anlage 8)

b) die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.

c) als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr wird eine Menge von 805.000 m³ festgesetzt.

d) für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 1.200.000 m² festgesetzt.

e) die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der im Verteilerschlüssel (Anlage 5) aufgeführten Prozentsätze werden beschlossen.

f) die festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils im Verteilerschlüssel der Kalkulationen aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Aufwendungen und Erträge auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung werden beschlossen.

g) den Ausgleich der Summe der Über- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren in der Gebührenkalkulation (2017/2018) werden beschlossen (Anlage 6 und 7).

II.

a)    für die Haushaltsjahre 2017/2018 werden folgenden Gebühren mit Verrechnung (Ausgleich) der Über- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren festgesetzt:

 

Schmutzwassergebühr:                                                        1,91 €/m³ - Erhöhung um 0,35 €

Niederschlagswassergebühr:                                            0,55 €/m³ - Erhöhung um 0,02 €

 

b)      Die voraussichtlich entstehenden Über-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren in den Jahren 2019 ff. werden ausgeglichen.

III.

Die Neufassung der Abwassersatzung aufgrund den Änderungen im Wassergesetz Baden-Württemberg wird beschlossen.