Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat:
I.
- macht sich die vorliegenden Gebührenkalkulationen
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für den zweijährigen
Kalkulationszeitraum 2017/2018 (Anlage 3 und 4) zu eigen und beschließt
diese.
- beschließt die Kalkulation
einschließlich der Verteilerschlüssel (Anlage 5) sowie die vorgenommenen
Ermessens- und Prognoseentscheidungen. Insbesondere trifft er folgende
Festlegungen:
a) der kalkulatorische Zinssatz wird ab dem
01.01.2017 auf 3 % festgesetzt
(Anlage 8)
b) die Kosten für die Straßenentwässerung
bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.
c) als Bemessungsgrundlage für die
Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr wird eine Menge von 805.000
m³ festgesetzt.
d) für die Niederschlagswasserbeseitigung
bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von
1.200.000 m² festgesetzt.
e) die Festsetzung der
Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der im Verteilerschlüssel (Anlage 5)
aufgeführten Prozentsätze werden beschlossen.
f) die festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen,
jeweils im Verteilerschlüssel der Kalkulationen aufgeführten Prozentsätze zur
Aufteilung der Aufwendungen und Erträge auf die Bereiche
Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung werden beschlossen.
g) den Ausgleich der Summe der Über- und
Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren in der
Gebührenkalkulation (2017/2018) werden beschlossen (Anlage 6 und 7).
II.
a)
für die
Haushaltsjahre 2017/2018 werden folgenden Gebühren mit Verrechnung (Ausgleich)
der Über- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren
festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 1,91
€/m³ - Erhöhung um 0,35 €
Niederschlagswassergebühr: 0,55
€/m³ - Erhöhung um 0,02 €
b)
Die
voraussichtlich entstehenden Über-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren in den Jahren 2019 ff. werden ausgeglichen.
III.
Die Neufassung der
Abwassersatzung aufgrund den Änderungen im Wassergesetz Baden-Württemberg wird
beschlossen.