Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG der handelsrechtliche Gewinn des Jahres 2019 sowie zukünftige handelsrechtliche Gewinne durch Stehenlassen dem Regiebetrieb Wasserversorgung als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll.