Sitzung: 18.11.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 20/1016/2020
Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat beschließt, dass für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10
Buchstabe b EStG der handelsrechtliche Gewinn des Jahres 2019 sowie zukünftige
handelsrechtliche Gewinne durch Stehenlassen dem Regiebetrieb Wasserversorgung
als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll.