Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

Der Gemeinderat:

1.       macht sich die Wassergebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2021 bis 2022 zu eigen und beschließt die Wassergebühren für den Bemessungszeitraum 2021 bis 2022 auf 2,05 €/m³ zu reduzieren.

2.       beschließt die beigefügte Neufassung der Wasserversorgungssatzung.

3.       legt als Bemessungsgrundlage eine Wassermenge von 1.640.000 m³ (820.000 m³ pro Jahr) für den Bemessungszeitraum 2021 bis 2022 fest.

  1. beschließt den Ausgleich der anteiligen Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2017 bis 2018 gemäß Anlage IV der Wassergebührenkalkulation von 381.596,06 €.

5.       legt die Eigenkapitalverzinsung unverändert auf 3 % fest.

6.       legt die Grundgebühren werden für die Jahr 2021 und 2022 unverändert wie nachfolgend festgelegt:

Dauerdurchfluss

(Q3)

Überlastdurchfluss

(Q4)

Nenndurchfluss

(Qn)

Maximaldurchfluss

(Qmax)

Grundgebühr

€/Monat

2,5 und 4

3,125 und 5

1,5 und 2,5

3 und 5

2,00

6,3 und 10

7,875 und 12,5

3,5 / 5 und 6

7 / 10 und 12

2,50

16

20

10

20

 

4,00

25 und 40

31,25 und 50

15 und 25

30 und 50

5,50

63

78,75

40

80

20,00

100

125,5

60

100 und 150

30,00