Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

Der Gemeinderat:

 

I.

    macht sich die vorliegenden Gebührenkalkulationen Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung für den jeweils einjährigen Kalkulationszeitraum:

     2021 (Anlage I bis IV der Gebührenkalkulation)

     und

     2022 (Anlage V bis VIII der Gebührenkalkulation) 

     zu eigen und beschließt diese.

   beschließt die Kalkulation einschließlich der Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) sowie die vorgenommenen Ermessens- und Prognose-entscheidungen. Insbesondere trifft er folgende Festlegungen:

a) der kalkulatorischen Zinssatz wird weiterhin bei 3 % belassen.

b) die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebühren-relevanten Aufkommens unberücksichtigt.

c) als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr wird eine Menge von 783.000 m³ festgesetzt.

d) für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 1.134.500 m² festgesetzt.

e) die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der im Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) aufgeführten Prozentsätze wird beschlossen.

f)   die festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils im Verteilerschlüssel der Kalkulationen aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Aufwendungen und Erträge auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung werden beschlossen.

g)            der Ausgleich der Summe der Kostenüberdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren (Bemessungszeitraum)  2017 und 2018 i.H.v. 288.055,90 wird mit einem

Betrag von 125.662,29 € in die Gebührenkalkulation 2021 sowie mit einem Betrag von 162.393,61 € in die Gebührenkalkulation 2022 einbezogen. (Gemäß Anlage X der Gebührenkalkulation).

 

II.

a) für das Haushaltsjahr 2021 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich) der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren festgesetzt:

 

     Schmutzwassergebühr: 1,65 €/m³              - Minderung um 0,26 €/m³

     Niederschlagswassergebühr: 0,54 €/m²    - Minderung um 0,12 €/m²

 

b) die voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2021 werden in den Folgejahren ausgeglichen.

 

III.

a) für das Haushaltsjahr 2022 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich) der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren festgesetzt:

 

     Schmutzwassergebühr: 1,65 €/m³              - Minderung um 0,26 €/m³

     Niederschlagswassergebühr: 0,54 €/m²    - Minderung um 0,12 €/m²

 

b) die voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2022 werden in den Folgejahren ausgeglichen.

 

IV.

a) die Grundgebühren werden für die Jahre 2021 und 2022 unverändert wie nachfolgend festgelegt:

Dauerdurchfluss

(Q3)

Überlastdurchfluss

(Q4)

Nenndurchfluss

(Qn)

Maximaldurchfluss

(Qmax)

Grundgebühr

€/Monat

2,5 und 4

3,125 und 5

1,5 und 2,5

3 und 5

2,00

6,3 und 10

7,875 und 12,5

3,5 / 5 und 6

7 / 10 und 12

2,50

16

20

10

20

 

4,00

25 und 40

31,25 und 50

15 und 25

30 und 50

5,50

63

78,75

40

80

20,00

100

125,5

60

100 und 150

30,00

V.

die Neufassung der Abwassersatzung der Gemeinde Karlsbad wird beschlossen.

 

VI.

die Nachkalkulation der  Abwassergebühren für das Jahr 2019 wird in der vorgelegten Form beschlossen.