Sitzung: 18.11.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 20/1002/2020
Antrag an den Gemeinderat /
Ausschuss:
Der
Gemeinderat:
I.
• macht sich die vorliegenden Gebührenkalkulationen Schmutz- und
Niederschlagswasser-beseitigung für den jeweils einjährigen Kalkulationszeitraum:
2021 (Anlage I bis IV der
Gebührenkalkulation)
und
2022 (Anlage V bis VIII der
Gebührenkalkulation)
zu
eigen und beschließt diese.
• beschließt
die Kalkulation einschließlich der Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) sowie die
vorgenommenen Ermessens- und Prognose-entscheidungen. Insbesondere trifft er
folgende Festlegungen:
a) der kalkulatorischen Zinssatz wird
weiterhin bei 3 % belassen.
b) die Kosten für die
Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebühren-relevanten
Aufkommens unberücksichtigt.
c) als
Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr
wird eine Menge von 783.000 m³ festgesetzt.
d) für die
Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die
abflussrelevante Fläche in Höhe von 1.134.500
m² festgesetzt.
e) die Festsetzung der
Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der im Verteilerschlüssel (Anlage IX
der Gebührenkalkulation) aufgeführten Prozentsätze wird beschlossen.
f) die
festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils im Verteilerschlüssel
der Kalkulationen aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Aufwendungen und
Erträge auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und
Niederschlagswasserbeseitigung werden beschlossen.
g) der
Ausgleich der Summe der Kostenüberdeckungen aus den vorangegangenen
Haushaltsjahren (Bemessungszeitraum)
2017 und 2018 i.H.v. 288.055,90 wird mit einem
Betrag von 125.662,29 € in die Gebührenkalkulation 2021 sowie mit einem Betrag von 162.393,61 € in die Gebührenkalkulation 2022 einbezogen. (Gemäß Anlage X der Gebührenkalkulation).
II.
a) für das
Haushaltsjahr 2021 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich)
der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren
festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 1,65 €/m³ - Minderung um 0,26 €/m³
Niederschlagswassergebühr:
0,54 €/m² - Minderung um 0,12 €/m²
b) die
voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz-
und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2021 werden in den
Folgejahren ausgeglichen.
III.
a) für
das Haushaltsjahr 2022 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung
(Ausgleich) der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen
Haushaltsjahren festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 1,65 €/m³ - Minderung um 0,26 €/m³
Niederschlagswassergebühr:
0,54 €/m² - Minderung um 0,12 €/m²
b) die
voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz-
und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2022 werden in den
Folgejahren ausgeglichen.
IV.
a) die Grundgebühren werden für die Jahre 2021
und 2022 unverändert wie nachfolgend festgelegt:
Dauerdurchfluss (Q3) |
Überlastdurchfluss (Q4) |
Nenndurchfluss (Qn) |
Maximaldurchfluss (Qmax) |
Grundgebühr €/Monat |
2,5 und 4 |
3,125 und 5 |
1,5 und 2,5 |
3 und 5 |
2,00 |
6,3 und 10 |
7,875 und 12,5 |
3,5 / 5 und 6 |
7 / 10 und 12 |
2,50 |
16 |
20 |
10 |
20 |
4,00 |
25 und 40 |
31,25 und 50 |
15 und 25 |
30 und 50 |
5,50 |
63 |
78,75 |
40 |
80 |
20,00 |
100 |
125,5 |
60 |
100 und 150 |
30,00 |
V.
die Neufassung der Abwassersatzung der Gemeinde Karlsbad wird beschlossen.
VI.
die Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2019 wird in der vorgelegten Form beschlossen.