Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

 

Beschlussfassung zum weitestgehenden Antrag:

Der Gemeinderat macht sich die vorgelegte Kalkulation im Bereich des Bestattungswesens (Anlage 1 und 2), sowie den Satzungsentwurf (Anlage 3) zu eigen und beschließt die neuen Bestattungsgebühren und die neue Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung).

Über die abweichenden Anträge auf 70 Prozent Kostendeckung (ein Vorratsbeschluss 70 Prozent zwei Jahre, dann 80 Prozent ist rechtlich nicht möglich) bzw. 60 Prozent Kostendeckung wird nicht abgestimmt.