Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Stellplatzsatzung in der ausgearbeiteten Form mit der Änderung, dass die Grenze der Wohnungsgröße zur erhöhten Stellplatzverpflichtung bei 75 m² liegt (§ 3), zu billigen und die Offenlage zu beschließen.

Die Beschlussempfehlung erfolgt einstimmig, bei 15 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und einer Enthaltung.