Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Dem Gemeinderat wird
die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung
Baden-Württemberg zur Kenntnisnahme mitgeteilt.
Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Dem Gemeinderat wird
die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung
Baden-Württemberg zur Kenntnisnahme mitgeteilt.