Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat
entscheidet über den Ortsvorsteher und dessen Stellvertreter des
Ortschaftsrates Mutschelbach im Wege der Wahl.
Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat
entscheidet über den Ortsvorsteher und dessen Stellvertreter des
Ortschaftsrates Mutschelbach im Wege der Wahl.