Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat
entscheidet über den Ortsvorsteher/in und dessen Stellvertreter/in für den
Ortschaftsrat Auerbach im Wege der Wahl.
Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat
entscheidet über den Ortsvorsteher/in und dessen Stellvertreter/in für den
Ortschaftsrat Auerbach im Wege der Wahl.