Sitzung: 12.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 20/0650/2018
Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat:
I.
• macht sich die vorliegenden Gebührenkalkulationen Schmutz- und
Niederschlagswasser-beseitigung für den jeweils einjährigen Kalkulationszeitraum:
2019 (Anlage I bis IV der
Gebührenkalkulation)
und
2020 (Anlage V bis VIII der
Gebührenkalkulation)
zu
eigen und beschließt diese.
• beschließt
die Kalkulation einschließlich der Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) sowie die
vorgenommenen Ermessens- und Prognose-entscheidungen. Insbesondere trifft er
folgende Festlegungen:
a) der kalkulatorischen Zinssatz wird
weiterhin bei 3 % belassen.
b) die Kosten für die
Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebühren-relevanten
Aufkommens unberücksichtigt.
c) als
Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr
wird eine Menge von 767.462 m³ festgesetzt.
d) für die
Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die
abflussrelevante Fläche in Höhe von 1.144.382 m² festgesetzt.
e) die Festsetzung der
Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der im Verteilerschlüssel (Anlage IX
der Gebührenkalkulation) aufgeführten Prozentsätze wird beschlossen.
f) die
festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils im Verteilerschlüssel
der Kalkulationen aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Aufwendungen und
Erträge auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und
Niederschlagswasserbeseitigung werden beschlossen.
g) der Ausgleich der Summe der Kostenüber- und
Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren
(Bemessungszeitraum) 2010 bis 2014 sowie
einen Betrag von 198.000,00 € aus der Kostenunterdeckung des
Bemessungszeitraums 2015/16 in der Gebührenkalkulation 2019 (Anlage X der
Gebührenkalkulation sowie Anlage Nachkalkulation 2010-2016) wird beschlossen.
h) der Ausgleich der anteiligen Kostenunterdeckungen in Höhe von 97.233,26 € aus den vorangegangenen Haushaltsjahren (Bemessungszeitraum) 2015/2016 in der Gebühren-kalkulation 2019 (Anlage X der Gebührenkalkulation Anlage Nachkalkulation 2010-2016) wird beschlossen.
II.
a) für das
Haushaltsjahr 2019 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich)
der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren
festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 1,91 €/m³ - gleichbleibend
Niederschlagswassergebühr: 0,66 €/m² - Erhöhung um 0,11 €/m²
b) die
voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz-
und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2019 werden in den
Folgejahren ausgeglichen.
III.
a) für das
Haushaltsjahr 2020 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich)
der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren
festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 1,91 €/m³ - gleichbleibend
Niederschlagswassergebühr: 0,66 €/m² - Erhöhung um 0,11 €/m²
b) die
voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz-
und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2020 werden in den
Folgejahren ausgeglichen.
IV.
a) die Grundgebühren werden für die Jahr 2019
und 2020 unverändert wie nachfolgend festgelegt (Anlage XIII der
Gebührenkalkulation):
Dauerdurchfluss (Q3) |
Überlastdurchfluss (Q4) |
Nenndurchfluss (Qn) |
Maximaldurchfluss (Qmax) |
Grundgebühr €/Monat |
2,5 und 4 |
3,125 und 5 |
1,5 und 2,5 |
3 und 5 |
2,00 |
6,3 und 10 |
7,875 und 12,5 |
3,5 / 5 und 6 |
7 / 10 und 12 |
2,50 |
16 |
20 |
10 |
20 |
4,00 |
25 und 40 |
31,25 und 50 |
15 und 25 |
30 und 50 |
5,50 |
63 |
78,75 |
40 |
80 |
20,00 |
100 |
125,5 |
60 |
100 und 150 |
30,00 |
V.
die Neufassung der Abwassersatzung der Gemeinde Karlsbad wird beschlossen.