Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

 

Der Gemeinderat:

 

I.

    macht sich die vorliegenden Gebührenkalkulationen Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung für den jeweils einjährigen Kalkulationszeitraum:

     2019 (Anlage I bis IV der Gebührenkalkulation)

     und

     2020 (Anlage V bis VIII der Gebührenkalkulation) 

     zu eigen und beschließt diese.

   beschließt die Kalkulation einschließlich der Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) sowie die vorgenommenen Ermessens- und Prognose-entscheidungen. Insbesondere trifft er folgende Festlegungen:

a) der kalkulatorischen Zinssatz wird weiterhin bei 3 % belassen.

b) die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebühren-relevanten Aufkommens unberücksichtigt.

c) als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr wird eine Menge von 767.462 m³ festgesetzt.

d) für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 1.144.382 m² festgesetzt.

e) die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der im Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) aufgeführten Prozentsätze wird beschlossen.

f)   die festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils im Verteilerschlüssel der Kalkulationen aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Aufwendungen und Erträge auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung werden beschlossen.

g)  der Ausgleich der Summe der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren (Bemessungszeitraum)  2010 bis 2014 sowie einen Betrag von 198.000,00 € aus der Kostenunterdeckung des Bemessungszeitraums 2015/16 in der Gebührenkalkulation 2019 (Anlage X der Gebührenkalkulation sowie Anlage Nachkalkulation 2010-2016) wird beschlossen.

 

h)  der Ausgleich der anteiligen Kostenunterdeckungen in Höhe von 97.233,26 € aus den vorangegangenen Haushaltsjahren (Bemessungszeitraum) 2015/2016 in der Gebühren-kalkulation 2019 (Anlage X der Gebührenkalkulation Anlage Nachkalkulation 2010-2016) wird beschlossen.

 

II.

a) für das Haushaltsjahr 2019 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich) der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren festgesetzt:

 

     Schmutzwassergebühr: 1,91 €/m³              - gleichbleibend

     Niederschlagswassergebühr: 0,66 €/m²    - Erhöhung um 0,11 €/m²

 

b) die voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2019 werden in den Folgejahren ausgeglichen.

 

III.

a) für das Haushaltsjahr 2020 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich) der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren festgesetzt:

 

     Schmutzwassergebühr: 1,91 €/m³              - gleichbleibend

     Niederschlagswassergebühr: 0,66 €/m²    - Erhöhung um 0,11 €/m² 

 

b) die voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2020 werden in den Folgejahren ausgeglichen.

 

IV.

a) die Grundgebühren werden für die Jahr 2019 und 2020 unverändert wie nachfolgend festgelegt (Anlage XIII der Gebührenkalkulation):

Dauerdurchfluss

(Q3)

Überlastdurchfluss

(Q4)

Nenndurchfluss

(Qn)

Maximaldurchfluss

(Qmax)

Grundgebühr

€/Monat

2,5 und 4

3,125 und 5

1,5 und 2,5

3 und 5

2,00

6,3 und 10

7,875 und 12,5

3,5 / 5 und 6

7 / 10 und 12

2,50

16

20

10

20

 

4,00

25 und 40

31,25 und 50

15 und 25

30 und 50

5,50

63

78,75

40

80

20,00

100

125,5

60

100 und 150

30,00

V.

die Neufassung der Abwassersatzung der Gemeinde Karlsbad wird beschlossen.