Antrag an den Gemeinderat:

 

Der Gemeinderat wolle

a)           den Entwurf des Bebauungsplanes „Rathausplatz Spielberg“ billigen und beschließen.

b)          die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließen

      c)     die Beteiligung der Träger öffentl. Belange nach § 4  Abs. 2 BauGB beschließen.