Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat nimmt gemäß § 114 Abs. 4 GemO i.V.m. der VwV GemO Nr. 1 zu § 114 GemO den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes, sowie den Abschluss der Prüfung für die Jahre 2011 bis 2014 der Gemeinde und der Jahre 2010 bis 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung zur Kenntnis.