Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
· Der
Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad stellt den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde
Karlsbad gem. § 95 GemO i.V.m. § 95 b Abs. 1 GemO fest.
· Der Jahresüberschuss beim ordentlichen Ergebnis wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.
· Der Überschuss des Sonderergebnisses wird in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt.
· Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.