Beschluss: einstimmig beschlossen

Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

·      Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad stellt den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Karlsbad gem. § 95 GemO i.V.m. § 95 b Abs. 1 GemO fest.

·      Der Jahresüberschuss beim ordentlichen Ergebnis wird  in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.

·      Der Überschuss des Sonderergebnisses wird in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt.

·      Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.