Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad beschließt die Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG neue Fassung gegenüber dem Finanzamt.  Demnach kommt für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung.