Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Gemeinde stimmt dem vorliegenden Entwurf des Plans nach § 41
FlurbG einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplanes zu.
2. Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen über Linienführung und
Ausbaustandard der im Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen
öffentlichen Feld- und Waldwege.
3. Die Gemeinde verpflichtet
sich, die im Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen
landschaftspflegerischen Anlagen, entsprechend des von der Flurneuordnung aufgestellten
zugehörigen Pflegeplanes, im Interesse einer nachhaltigen Sicherung zu pflegen