Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

1. Die Gemeinde stimmt dem vorliegenden Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplanes zu.

 

2. Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen über Linienführung und Ausbaustandard der im Ent­wurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege.

 

3. Die Gemeinde verpflichtet sich, die im Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen landschaftspflegerischen Anlagen, entsprechend des von der Flurneuordnung auf­ge­stellten zugehörigen Pflegeplanes, im Interesse einer nachhaltigen Sicherung zu pflegen