Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

Der Gemeinderat beschließt die allgemeine Einsetzung von Stadtjägern in den in Bezug auf die Jagdausübung befriedeten Bezirken (Innenbereiche) der Gemeinde Karlsbad grundsätzlich zu ermöglichen.

 

Die Stadtjäger werden vom jeweiligen Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten beauftragt. Für die Gemeinde Karlsbad erfolgt dies, mit Ausnahme der eigenen und eigengenutzten Grundstücke, kostenfrei.

 

Der Gemeinderat ermächtigt Herrn Bürgermeister Kornmüller, über die Einsetzung von Stadtjägern, sowohl in Bezug auf die Dauer als auch in Bezug auf die Person, generell und auch im Einzelfall zu entscheiden.