Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

 

a)       Der Gemeinderat beschließt dem Bürgermeister der Gemeinde Karlsbad einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen.

b)      Alle Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes sind der dienstlichen Nutzung zugeordnet.  

c)       Die außerdienstliche Nutzung des Dienstwagens des Bürgermeisters wird zugelassen und außerhalb des Gemeindegebietes entsprechend mit dem höchsten Entschädigungssatz nach § 6 LRKG (derzeit 0,35 Euro/km) abgerechnet.