Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

Der Gemeinderat:

1.       macht sich die Wassergebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2023 bis 2024 zu eigen und beschließt die Wassergebühren für den Bemessungszeitraum 2023 bis 2024 auf 2,18 €/m³ festzusetzen.

2.       beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser i. d. Fassung vom 18.11.2020 (Wasserversorgungssatzung - WVS) gültig ab 01.01.2023.

3.       legt als Bemessungsgrundlage eine Wassermenge von 1.680.000 m³ (840.000 m³ pro Jahr) für den Bemessungszeitraum 2023 bis 2024 fest.

  1. beschließt den Ausgleich der anteiligen Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2020 gemäß Anlage IV der Wassergebührenkalkulation von 361.380,13 €.

5.       legt die Eigenkapitalverzinsung unverändert auf 3 % fest.

6.       legt die Grundgebühren für die Jahr 2023 und 2024 unverändert wie nachfolgend fest:

Dauerdurchfluss

(Q3)

Überlastdurchfluss

(Q4)

Nenndurchfluss

(Qn)

Maximaldurchfluss

(Qmax)

Grundgebühr

€/Monat

2,5 und 4

3,125 und 5

1,5 und 2,5

3 und 5

2,00

6,3 und 10

7,875 und 12,5

3,5 / 5 und 6

7 / 10 und 12

2,50

16

20

10

20

 

4,00

25 und 40

31,25 und 50

15 und 25

30 und 50

5,50

63

78,75

40

80

20,00

100

125,5

60

100 und 150

30,00