Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:

Der Gemeinderat:

 

I.

    macht sich die vorliegenden Gebührenkalkulationen Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung für den jeweils einjährigen Kalkulationszeitraum:

     2023 (Anlage I bis IV der Gebührenkalkulation)

     und

     2024 (Anlage V bis VIII der Gebührenkalkulation) 

     zu eigen und beschließt diese.

   beschließt die Kalkulation einschließlich der Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) sowie die vorgenommenen Ermessens- und Prognose-entscheidungen. Insbesondere trifft er folgende Festlegungen:

a) der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3 % belassen.

b) die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebühren-relevanten Aufkommens unberücksichtigt.

c) als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr wird eine Menge von 798.000 m³ festgesetzt.

d) für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 1.160.000 m² festgesetzt.

e) die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der im Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) aufgeführten Prozentsätze wird beschlossen.

f)   die festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils im Verteilerschlüssel der Kalkulationen aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Aufwendungen und Erträge auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung werden beschlossen.

g) der Ausgleich der Summe der Kostenüberdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren (Bemessungszeitraum)  2019 und 2020 i.H.v. 288.055,90 wird mit einem Betrag von 128.000,00 € (SW 63.500,00 € und NW 64.500,00 €) in die Gebührenkalkulation 2023 sowie mit einem Betrag von 146.058.20 € (SW 77.598,32 € und NW 68.459,88 €) in die Gebührenkalkulation 2024 einbezogen. (Gemäß Anlage X der Gebührenkalkulation).

 

II.

a) für das Haushaltsjahr 2023 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich) der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren festgesetzt:

 

     Schmutzwassergebühr: 1,80 €/m³              - Erhöhung um 0,15 €/m³

     Niederschlagswassergebühr: 0,56 €/m²    - Erhöhung um 0,02 €/m²

 

b) die voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2023 werden in den Folgejahren ausgeglichen.

 

III.

a) für das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich) der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren festgesetzt:

 

     Schmutzwassergebühr: 1,80 €/m³              - Erhöhung um 0,15 €/m³

     Niederschlagswassergebühr: 0,56 €/m²    - Erhöhung um 0,02 €/m²

 

b) die voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2024 werden in den Folgejahren ausgeglichen.

 

IV.

a) die Grundgebühren werden für die Jahre 2023 und 2024 unverändert wie nachfolgend festgelegt:

Dauerdurchfluss

(Q3)

Überlastdurchfluss

(Q4)

Nenndurchfluss

(Qn)

Maximaldurchfluss

(Qmax)

Grundgebühr

€/Monat

2,5 und 4

3,125 und 5

1,5 und 2,5

3 und 5

2,00

6,3 und 10

7,875 und 12,5

3,5 / 5 und 6

7 / 10 und 12

2,50

16

20

10

20

 

4,00

25 und 40

31,25 und 50

15 und 25

30 und 50

5,50

63

78,75

40

80

20,00

100

125,5

60

100 und 150

30,00

V.

beschließt die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)  i. d. Fassung vom 18.11.2020 der Gemeinde Karlsbad gültig ab 01.01.2023.

 

 

 

VI.

die Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2021 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Im Bereich Schmutzwasser ergibt sich eine leichte Kostenunterdeckung von 6.124,70 € und im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Kostenunterdeckung von 54.594,19 €. Diese werden buchhalterisch nicht erfasst, jedoch zum Ausgleich/Verrechnung in späteren Kalkulationen vorgemerkt.