Sitzung: 23.11.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 20/1382/2022
Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss:
Der
Gemeinderat:
I.
• macht sich die vorliegenden Gebührenkalkulationen Schmutz- und
Niederschlagswasser-beseitigung für den jeweils einjährigen Kalkulationszeitraum:
2023 (Anlage I bis IV der
Gebührenkalkulation)
und
2024 (Anlage V bis VIII der
Gebührenkalkulation)
zu
eigen und beschließt diese.
• beschließt
die Kalkulation einschließlich der Verteilerschlüssel (Anlage IX der Gebührenkalkulation) sowie die vorgenommenen
Ermessens- und Prognose-entscheidungen. Insbesondere trifft er folgende
Festlegungen:
a) der kalkulatorische Zinssatz wird
weiterhin bei 3 % belassen.
b) die Kosten für die
Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebühren-relevanten
Aufkommens unberücksichtigt.
c) als
Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr
wird eine Menge von 798.000 m³ festgesetzt.
d) für die
Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die
abflussrelevante Fläche in Höhe von 1.160.000
m² festgesetzt.
e) die Festsetzung der
Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der im Verteilerschlüssel (Anlage IX
der Gebührenkalkulation) aufgeführten Prozentsätze wird beschlossen.
f) die
festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils im Verteilerschlüssel
der Kalkulationen aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Aufwendungen und
Erträge auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und
Niederschlagswasserbeseitigung werden beschlossen.
g) der Ausgleich der Summe der
Kostenüberdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren
(Bemessungszeitraum) 2019 und 2020
i.H.v. 288.055,90 wird mit einem Betrag von 128.000,00 € (SW 63.500,00 € und NW
64.500,00 €) in die Gebührenkalkulation 2023 sowie mit einem Betrag von
146.058.20 € (SW 77.598,32 € und NW 68.459,88 €) in die Gebührenkalkulation
2024 einbezogen. (Gemäß Anlage X der Gebührenkalkulation).
II.
a) für das
Haushaltsjahr 2023 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung (Ausgleich)
der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen Haushaltsjahren
festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 1,80 €/m³ - Erhöhung um 0,15 €/m³
Niederschlagswassergebühr:
0,56 €/m² - Erhöhung um 0,02 €/m²
b) die
voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz-
und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2023 werden in den
Folgejahren ausgeglichen.
III.
a) für
das Haushaltsjahr 2024 werden folgende Gebührensätze mit Verrechnung
(Ausgleich) der Kostenüber- und Unterdeckungen aus den vorangegangenen
Haushaltsjahren festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 1,80 €/m³ - Erhöhung um 0,15 €/m³
Niederschlagswassergebühr:
0,56 €/m² - Erhöhung um 0,02 €/m²
b) die
voraussichtlich entstehende Kostenüber-/bzw. Unterdeckungen bei den Schmutz-
und Niederschlagswassergebühren im Bemessungszeitraum 2024 werden in den
Folgejahren ausgeglichen.
IV.
a) die Grundgebühren werden für die Jahre 2023
und 2024 unverändert wie nachfolgend festgelegt:
Dauerdurchfluss (Q3) |
Überlastdurchfluss (Q4) |
Nenndurchfluss (Qn) |
Maximaldurchfluss (Qmax) |
Grundgebühr €/Monat |
2,5 und 4 |
3,125 und 5 |
1,5 und 2,5 |
3 und 5 |
2,00 |
6,3 und 10 |
7,875 und 12,5 |
3,5 / 5 und 6 |
7 / 10 und 12 |
2,50 |
16 |
20 |
10 |
20 |
4,00 |
25 und 40 |
31,25 und 50 |
15 und 25 |
30 und 50 |
5,50 |
63 |
78,75 |
40 |
80 |
20,00 |
100 |
125,5 |
60 |
100 und 150 |
30,00 |
V.
beschließt die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) i. d. Fassung vom 18.11.2020 der Gemeinde Karlsbad gültig ab 01.01.2023.
VI.
die Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2021 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Im Bereich Schmutzwasser ergibt sich eine leichte Kostenunterdeckung von 6.124,70 € und im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Kostenunterdeckung von 54.594,19 €. Diese werden buchhalterisch nicht erfasst, jedoch zum Ausgleich/Verrechnung in späteren Kalkulationen vorgemerkt.