1. Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Ausnutzung der Grundstücke auf 1 Wohneinheit je angefangene 350 m² anzupassen.

 

2. Mit der zuvor empfohlenen Anpassung empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt dem Gemeinderat weiter:

a) sich den Abwägungsvorschlag zu eigen zu machen und entsprechend zu beschließen.

b) den Entwurf zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Badwiesen“ zu billigen.

c) die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragen.